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Sicherheit in der Werkstatt – die Überprüfung elektronischer Betriebsmittel

Prüfung einer elektrischen Anlage

Prüfung einer elektrischen Anlage Foto: Pixabay on Pexels

Wer eine gewerbliche Werkstatt betreibt, trägt für seine Mitarbeiter und für seine Kunden in Punkte Arbeitssicherheit eine besondere Verantwortung. Als Unternehmer hat man dafür Sorge zu tragen, dass alle eingesetzten Arbeits- und Betriebsmittel sich in einem funktionsfähigen und sicheren Zustand befinden. So wird die Arbeitssicherheit gewährleistet und Mängel in der Produktion vermieden.

Technische Anlagen sowie Maschinen können nach einiger Zeit aus unterschiedlichen Gründen wie Verschleiß von Bauteilen, Korrosion oder dem Verbrauch von Betriebsmitteln ihre Funktionstüchtigkeit verlieren, so dass diese nicht mehr richtig oder nur noch eingeschränkt funktionieren. Daher müsse diese Maschinen und Anlagen in regelmäßigen Abständen gemäß der Herstellerangaben überprüft werden. Die gesetzlichen Vorgaben dazu finden sich in den Unfallverhütungsvorschriften. Diese Vorschriften schreiben genau vor, in welchen Umfang und in welchen zeitlichen Abständen die Überprüfung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV Prüfung) erfolgen muss. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, kann es für das betroffene Unternehmen unangenehme Folgen haben und zu rechtlichen Problemen kommen. Daher sollte man sich über die Details der UVV Prüfung genau informieren.

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Besonderes Augenmerk auf elektrische Anlagen und Maschinen

Von Maschinen und Anlagen die unter Spannung stehen können besondere Gefahren ausgehen. Um Unfälle zu vermeiden, müssen diese Gerätschaften daher regelmäßig überprüft werden. So soll sichergestellt werden, dass diese zuverlässig arbeiten, um das Bedienpersonal zu schützen. Denn es kann bei dem Betrieb mit Strom schon bei kleinen Defekten zu Stromschlägen oder zu unbemerkten Schwelbränden kommen.

Der Gesetzgeber verpflichtet daher alle Unternehmer als Betreiber zur regelmäßigen Überprüfung aller elektrischen Anlagen und Maschinen. Dabei ist es egal, ob diese stationär oder mobil eingesetzt werden. Sofern man als Betreiber dieser Verpflichtung zur Elektroprüfung nicht nachkommt, können Bußgelder verhängt werden. Sollte es aufgrund von Versäumnisse bei der Überprüfung der elektrische Anlagen und Maschinen zu Unfällen oder Schäden kommen, ist der Betreiber dafür voll haftbar. Auch die Versicherungen können in diesem Fall die Schadensregulierung ganz oder teilweise verweigern.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Überprüfung der Elektroanlagen finden sich unter anderem in der DGUV Vorschrift 3. In dieser Vorschrift der Unfallkassen ist geregelt, wann, wie und durch wen elektrische Geräte und Maschinen geprüft werden müssen.  

Wann müssen die Prüfung der elektrischen Anlagen und Maschinen durchgeführt werden?

In der DGUV 3 ist zunächst einmal festgelegt, dass alle unter Spannung stehenden ortsfesten und ortsunabhängigen Anlagen regelmäßig überprüft werden müssen. Über dem genauen Intervall für die Elektroprüfung gibt es in der Vorschrift keine Angaben. Jedoch ist festgelegt, dass vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Wiederinbetriebnahme aufgrund einer Änderung oder Erweiterung, oder nach Wartungs- und Reparaturarbeiten der elektrischen Anlage eine Prüfung stattfinden muss.

Wie erfolgt eine Elektroprüfung?

Die Überprüfung der elektrischen Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt in 3 Schritten. Zunächst erfolgt eine Sichtprüfung, um offensichtliche Mängel wie defekte Kabel oder fehlende Sicherheitseinrichtungen festzustellen.

Anschließend erfolgt bei der DGUV V3 Prüfung eine Funktionsprüfung, bei der ein Check der Maschine oder Anlage im laufenden Betrieb erfolgt. Insbesondere die Sicherheits- und Abschaltmechanismen werden dabei in den Fokus genommen.

Im letzten Schritt erfolgt eine Überprüfung mit geeigneten Messgeräten durchgeführt. So können zum Beispiel Spannungsabweichungen bzw. Abweichungen von Sollwerten genau festgestellt werden. Die Überprüfung wird abschließend durch einen Prüfbericht und einem Prüfsiegel bestätigt.

Wer führt die Elektroprüfungen durch?

Grundsätzlich gilt, dass die Elektroprüfung muss von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden muss. Sofern in dem Unternehmen kein entsprechender Fachmann beschäftigt ist, der zu diesen Überprüfungen befähigt ist, kann einen externen Dienstleister dafür beauftragen. Insbesondere für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist für Unternehmen lohnenswert auf die Expertise entsprechender Dienstleister zu setzen.

Fazit

Die Arbeitssicherheit sollte nie vernachlässigt werden. Ansonsten kann es für Unternehmer im Falle eines Unfalls sehr weitreichende Folge haben. Daher sollte die Vorgaben der DGUV und die weiteren gesetzlichen Vorgaben stets eingehalten werden.



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