Kann ich die Anschaffung eines Werkstattwagens und des Werkzeugs von der Steuer absetzen?
Die Anschaffung von Werkzeug und eines Werkstattwagens kann ganz schön teuer sein. Schön wäre es doch, wenn man diese Kosten steuerlich geltend machen könnte und so der Staat sich an der Anschaffung beteiligen würde. Wenn man die Kosten steuerlich geltend machen möchte, gibt es jedoch einige Dinge zu beachten und bei Unklarheit sollte auf jeden Fall ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Grundvorsetzung für die Berücksichtigung in der Steuererklärung ist, dass das Werkzeug und der Werkstattwagen zu Zwecken des Einkommenserwerbs angeschafft wurden. Der Staat beteiligt sich nicht, an Deinen Ausgaben als Hobbyhandwerker.
Es kommt auf die Einkommensart an
In der Steuererklärung müssen die Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten angegeben werden. Als Angestellter sind das zum Beispiel die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Weitere sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte. Kosten, die zur Erzielung der Einkünfte notwendig sind, können steuerlich berücksichtigt werden. In welcher Form und in welcher Höhe ist von der Einkunftsart abhängig.
Wann kann ein Werkstattwagen als Ausgabe steuerlich geltend gemacht werden?
Die Anschaffungskosten für Ihren Werkstattwagen können Sie dann als Ausgabe in der Steuererklärung berücksichtigen, wenn er zur Erzielung des Einkommens notwendig ist. Bist Du als Handwerk selbstständig und benötigst den Werkstattwagen für das Werkzeug, gelten die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe.
Arbeitnehmer
Bist Du Arbeitnehmer, kann jeder Gegenstand ein steuerlich absetzbares Arbeitsmittel sein, wenn Du ihn für berufliche Zwecke nutzt. Wichtig dabei ist, dass die private Nutzung so gut wie keine Rolle spielt. Natürlich sollte der Werkstattwagen auch für den Beruf gebraucht werden und das auch dem Finanzamt glaubhaft machen können. Bist Du Verwaltungsangestellter ist ein Werkstattwagen wohl kaum ein gängiges Arbeitsmittel und dieser Nachweis schwer fallen.
Tipp: Werkzeuggeld
Dein Arbeitgeber kann Dir eine Entschädigung dafür zahlen, wenn Du Dein privates Werkzeug für die Arbeit nutzt. In diesem Fall ist diese Zahlung steuerfrei. Allerdings kann im Gegenzug die Anschaffungskosten des Werkzeugs aber nicht als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Sonderfall Immobilienbesitzer
Auch als Immobilieneigentümer könnte es Umstände geben, wo Du die Kosten für Werkstattwagen und Werkzeug als Ausgabe berücksichtigen kannst. Das trifft vor allem dann zu, wenn Du die Immobilie vermietest. Wurde das Werkzeug angeschafft, um in Deinem Mietshaus auf eigene Faust ein paar Arbeiten durchzuführen, darf das Werkzeug von der Steuer abgesetzt werden. Hast Du ein Eigenheim, das Du selbst bewohnst, fällt diese Möglichkeit weg. Ausnahmen kann es bei denkmalgeschützten Häusern geben, die Du selbst sanierst. Hier solltest Du aber unbedingt einen Fachmann fragen und mit dem Denkmalamt reden.
Welchen Kosten können von Steuer abgesetzt werden
Grundsätzlich ist es egal, wie teuer das Werkzeug oder der Werkstattwagen ist. Die Kosten dürfen aber bezogen auf die berufliche Stellung und auf die Höhe des Gehalts nicht unangemessen sein. Bei einem Werkstattwagen für ein paar Hundert Euro dürfte es diesbezüglich keine Probleme geben.
Als Selbstständiger
Kostet der Werkstattwagen nicht mehr als 410 Euro netto, kann dieser als geringwertiges Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung bereits komplett abgeschrieben werden. Bei Anschaffungskosten zwischen 410 und 1.000 Euro netto, werden diese auf einem Sammelkonto gesammelt und über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig abgeschrieben. Kostet die das Werkzeug oder Werkstattwagen mehr als 1.000 Euro netto, müssen diese über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Wie lang die Nutzungsdauer des jeweiligen Anlagegutes ist, verraten diverse AfA-Tabellen oder das Finanzamt. Hinzu kommt, dass in den meisten Fällen die Vorsteuer erstattet wird.
Als Arbeitnehmer / Vermieter
Wichtig sind die Kosten für den Werkstattwagen. Betragen diese nicht mehr als 410 Euro netto bzw. 487,90 Euro brutto, können die gesamten Anschaffungskosten sofort und in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden. Eine Abschreibung über mehrere Jahre ist notwendig, wenn der Kaufpreis mehr als 487,90 Euro brutto beträgt.
Neben Deinen Anschaffungskosten kannst Du auch Reparatur-, Reinigungs- und Wartungskosten steuermindernd ansetzen. Viele Finanzämter erkennen ohne Nachweise uch einen pauschalen Betrag von 110 Euro für die Anschaffung, die Reparatur und die Reinigung von Arbeitsmitteln als Werbungskosten an. Einen Rechtsanspruch auf diese Pauschale haben Sie allerdings nicht.
Fazit
Wenn Du den Werkstattwagen für Deine berufliche Tätigkeit oder als Selbstständiger benötigst, können die Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das kann sich lohnen. Allerdings stellt dieser Beitrag keine Rechtsberatung dar und im Zweifel sollte immer ein Steuerberater hinzugezogen werden.